Rechtliches

Hecken-/Baum-/Sträucherschnitt

Gemäß Nr. 4.4 der Gartenordnung Hannover darf der Schnitt der Obstbäume, Beeren- und Ziersträucher - einschließlich Hecken - nur außerhalb der Brut- und Setzzeit (1.4 bis 15.7) erfolgen. Lediglich ein leichter Formschnitt ist auch während dieser Zeit möglich, d.h. die Spitzen einer Hecke dürfen gekürzt werden.


Nutzung von Trampolinen

In der Presse und im NDR Fernsehen war ein Bericht über ein Verbot der Trampoline in Osnabrück. Dies ist Sache der Kommunen. In Hamburg müssen Trampoline nach Nutzung direkt wieder abgebaut werden.

In Hannover existiert keine Auflage. Daher ist die Nutzung von Trampolinen erlaubt. Dabei ist es sicherlich eine gute Idee, die Mittagsruhe der Nachbarn zu berücksichtigen.

Unser Landesverband empfiehlt genau wie wir, die Trampoline im Herbst abzubauen, um Haftungsfälle zu vermeiden. Im Herbst fliegen durch starke Winde die Trampoline gerne zum Nachbarn und verursachen Schäden. Den Stress kann man sich ersparen, wenn man die Teile zerlegt.

Quellen:

Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde

NDR Nachrichten


Schwimmbecken, Aufstellbecken oder aufblasbare Becken

ACHTUNG (Stand 23.Mai 2022): Die Stadt hat noch nicht die endgültige Fassung der Baurichtlinie für Kleingärten vorgelegt (Ursprünglich sollte die Regelung ab dem 1.1.2022 greifen).

Damit gilt künftig: Schwimmbecken sind auf Flächen der Hannoverschen Kleingärten verboten. Allerdings sind damit in Boden eingelassene feste Schwimmbecken gemeint.

In unserer Kolonie wurden in Vergangenheit Aufstellbecken genutzt. Größere Aufstellbecken (mehr als 2,5m Durchmesser und einer Tiefe von 60 cm) sind ab künftig seitens der Stadt Hannover verboten.

Für uns relevant ist die Aussage des Bezirksverbandes: Jedem Gartenbesitzer sei ein Planschbecken gegönnt, dass sich seine Kinder oder Enkel darin im Sommer erfrischen können. Diese (aufblasbaren) Becken mit einem Gesamtdurchmesser von ca. 2 m und einer maximalen Randhöhe von 50 cm sind mit den Vorschriften des Gesetzes und der darauf basierenden Gartenordnung etc. vereinbar.

Der wesentliche Grundsatz der Bauordnung ist, dass permanente Bauten untersagt sind (Mit Ausnahme der Laube). Alles was nicht fest verankert ist, ist zulässig. Beispiel: Bodeneinschlaghülsen aus Edelstahl können mit wenig Aufwand entfernt werden. Betonfundamente nicht.

Achtung: Falls die Beckenreinigung mit Bioziden erfolgt, sollten die Abwässer nicht versickert werden ! Bitte die Hinweise des jeweiligen Herstellers beachten.

Quellen:

Verbot von größeren Aufstellbecken ab 2022

Landeshauptstadt Hannover: Rechtsgrundlagen für Kleingärten

NABU: Bitte nicht einfach den Stöpsel ziehen

Wikipedia: Weitere Bauarten

Informationen des Bezirksverbandes zu Pools (Lesernummer nötig zum Lesen)


Gartenpartys

Viele feiern ihren Geburtstag mit Freunden im Garten. Das ist auch in Ordnung, solange die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigt wird.

Die Gartenordnung besagt unter 9.2:

Ordnung und Sicherheit in der Kleingartenanlage dürfen nicht gefährdet werden. Ruhestörungen, wie durch den Betrieb von Radio- und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten usw., sind untersagt und können zur Anzeige gebracht werden.

Zusätzlich (Quelle: Anwalt.DE: Party auf dem Balkon oder im Garten):

Abgesehen von den Vereinsinternen Ruhezeiten ist insbesonders ist die Lautstärke zwischen 22:00 und 07:00 Uhr auf "Zimmerlautstärke" zu reduzieren. Ob Wohnung oder Kleingarten spielt rechtlich keine Rolle.


Nutzung von Feuerschalen und -Körben

Brennmaterial darf nur Holz sein. Gartenabfälle (dazu gehört auch Grünschnitt) gehören auf den Kompost oder können kostenlos bei AHA abgegeben werden.

Insbesonders können Plastik und Verbundstoffe beim verbrennen giftige Dämpfe entwickeln.

Wenn Waldbrandgefahr besteht, darf generell kein Feuer betrieben werden.

Wir empfehlen immer einen Eimer Wasser bereitstehen zu haben.

Quelle:

Landeshauptstadt Hannover: Information zum Betrieb von Feuerschalen


Domainparking durch dritte Personen

Unser Verein nutzt seit Jahrzehnten die Domain kgv-breite-wiese.de. Kürzlich (etwa Ende Juni 2020) hat eine unbekannte Person (vermutlich ein automatisierter Dienstleister außerhalb des deutschen Rechtsraums) die Domain kgv-breitewiese.de über einen Zwischenhändler (Firmensitz San Mateo, Kalifornien, USA) erworben (Also ohne den zweiten Bindestrich). Offenbar um die Beliebtheit unserer Seite für eigene Klickzahlen zu nutzen, oder um die Domain an uns zu verkaufen. Die Anzahl der enthaltenen Links führt dazu, dass die Seite bei Google besser bewertet wird.

Unterscheidungsmerkmale:

  • Zusammenhangslose/sinnfreie PDF Sammlung
  • Die fremde Seite ist in englischer Sprache
  • Das Impressum ist rechtswidrig
  • Es gibt dort keinen Bezug zur Kleingärtnerei

Domainparking ist nicht rechtswidrig. Juristisches Vorgehen dagegen wird vermutlich ins leere laufen und unnötig Geld kosten (https://www.denic.de/fragen-antworten/faqs-zu-rechtsthemen/#code-83).

Falls die Domaininhaber die Domain an uns verkaufen wollen, werden wir nicht deren Geschäftsmodell fördern (also nichts kaufen). Solche Transits kosten in der Regel drei oder vierstellige Beträge. Das Geld ist in unserem Verein besser in funktionierendem Werkzeug untergebracht.

Die übliche Gegenmaßnahme ist daher "einfach" das Google Ranking zu unseren Gunsten zu verändern.

 

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